Markt Wellheim
B e k a n n t m a c h u n g
Vollzug des Baugesetzbuches - BauGB
Bauleitplanverfahren – Aufstellungsbeschluss –
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
3. Änderung des Flächennutzungsplanes
Der Marktgemeinderat Wellheim hat in der Sitzung am 04.12.2024 den Beschluss zur 3. Änderung des
Flächennutzungsplanes neu gefasst. Mit diesem Beschluss wurde gleichzeitig die Beendigung des bisherigen Verfahrens zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Geltungsbereich:
Der räumliche Geltungsbereich der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst das gesamte Gemeindegebiet von Wellheim. Von der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes sind insbesondere 42. Änderungsbereiche betroffen. Der Lageplan des Bauamtes des Marktes Wellheim mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs der 3. Änderung des Flächennutzungsplans ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügten Lageplan).
Der räumliche Geltungsbereich der aufzustellenden 3. Änderung des Flächennutzungsplans kann in der Gemeindeverwaltung, Zimmer der Geschäftsleitung, Zimmer-Nr. 0.1, Marktplatz 2, 91809 Wellheim während der allgemeinen Dienstzeiten bzw. auf der Internetseite des Marktes Wellheim unter der Adresse timm4://content/83 und über das Zentrale Landesportal über die Bauleitplanung Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ à Gemeindenamen: Wellheim) eingesehen werden .
Verfahrensart:
Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Regelverfahren nach den verfahrensrechtlichen Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:
Die sich im Laufe der Jahre ergebenen Änderungen und Anpassungen sollen nun in einem Zug in die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes eingearbeitet werden. Gleichzeitig soll die zukünftige Entwicklung der Marktgemeinde (inkl. Ortsteile) den aktuellen Gegebenheiten und Bedürfnissen angepasst und berücksichtigt werden. Auch durch Bebauung oder Umstrukturierungen haben sich einige Änderungen ergeben, sodass die Darstellung des Flächennutzungsplans nicht mehr mit den örtlichen Gegebenheiten, dem Bestand oder schon durchgeführten Anpassungen/Änderungen übereinstimmt. Auch dies soll in der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt und eingearbeitet werden. Der Flächennutzungsplan erhält im Zuge des Änderungsverfahrens eine komplette digitale Neuaufstellung.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. E (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Marktgemeinde Wellheim
Bekanntmachungsvermerk:
Die amtliche Bekanntmachung erfolgt mittels Veröffentlichung im Internet sowie durch Niederlegung der Planung und Bekanntgabe der Niederlegung mittels Internetveröffentlichung und Anschlag an den gemeindlichen Amtstafeln.
Die Gemeinde unterhält folgende amtliche Gemeindetafeln:
1. Wellheim 2. Konstein 3. Biesenhard
4. Hard 5. Gammersfeld 6. Aicha
Angeheftet am: 23.05.2025 Abgenommen am: 07.07.2025
Veröffentlicht Homepage am: 23.05.2025
Veröffentlicht Zentrales Landesportal am 23.05.2025