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Meldung vom 15. Oktober 2026 (09:12 Uhr)

Landratsamt Eichstätt

Nr. 20 Az. 1322

In das Amtsblatt

Schutz der stillen Tage

Nach den Bestimmungen des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz) unterliegen bestimmte Sonn- und Feiertage einem besonderen Schutz.      

Das Landratsamt Eichstätt weist deshalb darauf hin, dass an den stillen Tagen

Allerheiligen (01. November 2026),

Volkstrauertag (15. November 2026)

Buß- und Bettag (18. November 2026)

Totensonntag (22. November 2026)

jeweils von 2.00 Uhr bis 24.00 Uhr

Heiliger Abend (24. Dezember 2026)

von 14.00 Uhr bis 24.00 Uhr

 

alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, sofern bei ihnen nicht der diesem Tage entsprechende ernste Charakter gewahrt ist, nicht erlaubt sind, z.B. Tanzveranstaltungen, die Öffnung und der Betrieb von Spielhallen, Pop-Konzerte, Zirkusveranstaltungen, Volksfeste, Theatervorführungen, Preis-Kartenturniere.

Am Buß- und Bettag sind zusätzlich keine Sportveranstaltungen erlaubt.

Eichstätt, 05.10.2026

Landratsamt Eichstätt


Seitz

Oberregierungsrätin