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Markt Wellheim 

B e k a n n t m a c h u n g

Vollzug des Baugesetzbuches - BauGB

Bauleitplanverfahren – Aufstellungsbeschluss –

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) 

Einbeziehungssatzung „Hirtenstraße“

Der Marktgemeinderat Wellheim hat in der Sitzung am 24.10.2024 den Beschluss zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Hirtenstraße“ im OT Gammersfeld gefasst.  

Geltungsbereich:

Der räumliche Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung umfasst das Grundstück Fl.Nr. 53 Gemarkung Gammersfeld. Der Lageplan des Bauamtes des Marktes Wellheim mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs der Einbeziehungssatzung „Hirtenstraße“ ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügten Lageplan).

Der räumliche Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung kann in der Gemeindeverwaltung, Zimmer der Geschäftsleitung, Zimmer-Nr. 0.1, Marktplatz 2, 91809 Wellheim während der allgemeinen Dienstzeiten bzw. auf der Internetseite des Marktes Wellheim unter der Adresse timm4://content/83 und über das Zentrale Landesportal über die Bauleitplanung Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ à Gemeindenamen: Wellheim) eingesehen werden .

Verfahrensart:

Die Einbeziehungssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach den verfahrensrechtlichen Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:

Östlich der Hirtenstraße im OT Gammersfeld besteht der Wunsch eine gewerbliche Halle sowie ein Betriebsleiterwohngebäude mit Büro zu errichten. Dies soll im nördlichen Bereich des Grundstücks mit der aktuellen Fl.Nr. 53 der Gemarkung Gammersfeld entstehen. Aktuell befindet sich dieser Bereich des Grundstücks 53 im bauplanungsrechtlichen Außenbereich, so dass hier eine Bebauung nicht möglich ist. Durch diese Satzung soll der Bereich in den Innenbereich einbezogen werden.


Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. E (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.                                                                             

Marktgemeinde Wellheim

Bekanntmachungsvermerk: 

Die amtliche Bekanntmachung erfolgt mittels Veröffentlichung im Internet sowie durch Niederlegung der Planung und Bekanntgabe der Niederlegung mittels Internetveröffentlichung und Anschlag an den gemeindlichen Amtstafeln.

 

Die Gemeinde unterhält folgende amtliche Gemeindetafeln:

1. Wellheim                                         2. Konstein                              3. Biesenhard             

4. Hard                                                5. Gammersfeld                      6.  Aicha

 

Angeheftet am: 09.07.2025                        Abgenommen am: 11.08.2025

 

Veröffentlicht Homepage am: 09.07.2025

Veröffentlicht Zentrales Landesportal am 09.07.2025

 

Bekanntmachung - Aufstellungsbeschluss - Einbeziehungssatzung HirtenstraßeLageplanDatenschutzrechtliche Informationspflichten