Markt Wellheim
B e k a n n t m a c h u n g
Vollzug des Baugesetzbuches - BauGB
Bauleitplanverfahren – Beteiligung der Öffentlichkeit –
hier: Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, § 13 und § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 21.07.2025 bis einschließlich 24.08.2025
Einbeziehungssatzung „Kapellenstraße“
Der Marktgemeinderat Wellheim hat in der Sitzung vom 22.05.2025 den Entwurf zur Einbeziehungssatzung „Kapellenstraße“ gebilligt.
Geltungsbereich:
Veröffentlichung/Bereitstellung:
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung „Kapellenstraße“ und die Begründung werden im Internet unter der Adresse timm4://content/83 und über das Zentrale Landesportal über die Bauleitplanung Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ à Gemeindenamen: Wellheim) in der Zeit vom
Montag, den 21.07.2025 bis einschließlich Sonntag, den 24.08.2025
veröffentlicht.
Der Inhalt diese Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen/Informationen ist zusätzlich im Internet unter timm4://content/83 sowie über das das Zentrale Landesportal über die Bauleitplanung Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ à Gemeindenamen: Wellheim) eingestellt.
Möglichkeit der Stellungnahme:
Es wird auf folgendes hingewiesen:
1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (poststelle@wellheim.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden, wie z.B. in Textform an Gemeindeverwaltung, Marktplatz 2, 91809 Wellheim oder während der Dienststunden zur Niederschrift.
3. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die im Internet einsehbaren Unterlagen
während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Eingangsbereich des Rathauses Wellheim, Marktplatz 2, 91809 Wellheim sowie in der Geschäftsleitung, Rathaus, EG, Zimmer 0.1, Marktplatz 2, 91809 Wellheim während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Mittwoch sowie Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) öffentlich ausgelegt.
4. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die Entscheidung über die Stellungnahme wird durch den Marktgemeinderat Wellheim getroffen.
Information Umweltprüfung:
Die Einbeziehungssatzung „Kapellenstraße“ wird nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt. Hier wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 und von dem Umweltbericht (§ 2a) abgesehen.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. E (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Marktgemeinde Wellheim
Bekanntmachungsvermerk:
Die amtliche Bekanntmachung erfolgt mittels Veröffentlichung im Internet sowie durch Niederlegung der Planung und Bekanntgabe der Niederlegung mittels Internetveröffentlichung und Anschlag an den gemeindlichen Amtstafeln.
Die Gemeinde unterhält folgende amtliche Gemeindetafeln:
1. Wellheim 2. Konstein 3. Biesenhard
4. Hard 5. Gammersfeld 6. Aicha
Angeheftet am: 11.07.2025 Abgenommen am: 25.08.2025
Veröffentlicht Homepage am: 11.07.2025
Veröffentlicht Zentrales Landesportal am 11.07.2025