B e k a n n t m a c h u n g
der neu ermittelten Bodenrichtwerte (Stand: 01.01.2026 – gültig ab 01.01.2026) durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Eichstätt
Die Bodenrichtwerte liegen in der Zeit vom
20.05.2026 bis einschließlich 30.06.2026
im Rathaus des Marktes Wellheim, Geschäftsleitung, EG, Zimmer 0.1, Marktplatz 2, 91809 Wellheim während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Mittwoch und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) zur Einsichtnahme aus.
Sollte es Personen aufgrund einer Behinderung nicht möglich sein, ohne Hilfeleistung eine Einsichtnahme vorzunehmen, bieten wir jederzeit Hilfestellung an. Wir gewährleisten auch in diesem Falle einen uneingeschränkten Zugang zu den Unterlagen. Wir bitten um kurze telefonische oder anderweitige Information, sofern Sie Hilfe benötigen. (Tel. 08427/9911-0).
Zudem können die Bodenrichtwerte beim Gutachterausschuss selbst eingesehen werden.
Dem Bürger steht ein Recht auf Auskunft über die Bodenrichtwerte zu. Auskunftsfragen sind an den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Eichstätt zu richten.
Marktgemeinde Wellheim
Stadt-Marktgemeinde-Gemeinde
Wellheim, 19.05.2026 (Siegel) _____________________
Ort, Datum Unterschrift
Amtliche Bekanntmachung durch Niederlegung und Bekanntgabe der Niederlegung mittels Anschlags an den Gemeindetafeln sowie auf der Internetseite des Marktes Wellheim:
Die Gemeinde unterhält folgende Gemeindetafeln:
1. Wellheim 2. Konstein 3. Biesenhard
4. Hard 5. Gammersfeld 6. Aicha
Internetseite des Marktes Wellheim: www.wellheim.de
Angeheftet am: 19.05.2026 Abgenommen am: 01.07.2026
Die Anheftung wird bestätigt: Die Abnahme wird bestätigt:
______________________ ______________________
Unterschrift Unterschrift