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B e k a n n t m a c h u n g

Friedhofsgebührensatzung 

der Marktgemeinde Wellheim 

Der Marktgemeinderat Wellheim hat in seiner Sitzung vom 25.09.2025 den Neuerlass der Friedhofsgebührensatzung der Marktgemeinde Wellheim beschlossen.

Die Satzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 25.11.2021 außer Kraft.

Die Friedhofsgebührensatzung der Marktgemeinde Wellheim liegt im Zeitraum vom

Mittwoch, den 26.11.2025 bis einschließlich Sonntag, den 28.12.2025

im Rathaus des Marktes Wellheim, Geschäftsleitung, EG, Zimmer 0.1, Marktplatz 2, 91809 Wellheim während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Mittwoch und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) zur Einsichtnahme aus (vgl. Art. 26 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 GO).

Darüber hinaus kann die Satzung in der jeweils gültigen Form während der gesamten Dauer ihrer Gültigkeit zu den üblichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Wellheim bei der Geschäftsleitung des Marktes Wellheim eingesehen werden.

Sollte es Personen aufgrund einer Behinderung nicht möglich sein, ohne Hilfeleistung eine Einsichtnahme vorzunehmen, bieten wir jederzeit Hilfestellung an. Wir gewährleisten auch in diesem Falle einen uneingeschränkten Zugang zu den Unterlagen. Wir bitten um kurze telefonische oder anderweitige Information, sofern Sie Hilfe benötigen (Tel. 08427/9911-0).

Außerdem kann die Satzung auf der Homepage des Marktes Wellheim unter Satzungen - Markt Wellheim abgerufen werden.

Marktgemeinde Wellheim

Stadt-Marktgemeinde-Gemeinde

Wellheim, 25.11.2025             (Siegel)                                               _____________________

Ort, Datum                                                                                          Unterschrift

 

Bekanntmachung

Bekanntmachung Friedhofsgebührensatzung