Markt Wellheim
B e k a n n t m a c h u n g
Vollzug des Baugesetzbuches - BauGB
Bauleitplanverfahren –Beteiligung der Öffentlichkeit –
hier: Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 15.12.2025 bis einschließlich 18.01.2026
3. Änderung des Flächennutzungsplanes
Der Marktgemeinderat Wellheim hat in seiner Sitzung vom 20.11.2025 den Entwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes samt Begründung und integriertem Umweltbereich sowie die dazugehörigen Anlagen gebilligt.
Geltungsbereich:
Veröffentlichung/Bereitstellung:
Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für das gesamte Gemeindegebiet von Wellheim mit den darin insbesondere enthaltenen 29. Änderungsbereichen (zuvor 42. Änderungsbereiche) und die Begründung samt integriertem Umweltbericht und den weiteren dazugehörigen Anlagen werden im Internet unter der Adresse timm4://content/83 und über das Zentrale Landesportal über die Bauleitplanung Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ à Gemeindenamen: Wellheim) in der Zeit vom
Montag, den 15.12.2025 bis einschließlich Sonntag, den 18.01.2026
veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wurde folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit (hier: Auslegung der Unterlagen) in der Gemeindeverwaltung, Zimmer der Geschäftsleitung, Zimmer-Nr. 0.1, Marktplatz 2, 91809 Wellheim während der allgemeinen Dienstzeiten in dem o.g. Zeitraum bereitgestellt.
Im Rahmen dieser Veröffentlichung / Bereitstellung erhält die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über den Entwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der dazugehörigen Begründung samt integriertem Umweltbericht und den weiteren dazugehörigen Anlagen zu unterrichten bzw. eine Erörterung zu erhalten. Auch Kinder und Jugendliche sind teil der Öffentlichkeit.
Der Inhalt diese Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter timm4://content/83 eingestellt. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen/Informationen sind auch über das Zentrale Landesportal über die Bauleitplanung Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ à Gemeindenamen: Wellheim) zugänglich.
Möglichkeit der Stellungnahme:
Im Rahmen des o.g. Zeitraumes erhält die Öffentlichkeit die Gelegenheit, sich zu der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes zu äußern. Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an
poststelle@wellheim.de und bei Bedarf in Textform an Gemeindeverwaltung, Marktplatz 2, 91809 Wellheim oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Entwurfs der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Arten umweltbezogener Informationen:
Der Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind u.a. verfügbar:
Schutzgut Mensch, Schutzgut Pflanzen, Schutzgut Tiere, Schutzgut Landschaft, Schutzgut Boden, Schutzgut Wasser, Schutzgut Klima, Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. E (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)
Marktgemeinde Wellheim
Stadt-Marktgemeinde-Gemeinde
Wellheim, 05.12.2025 (Siegel) _____________________
Ort, Datum Robert Husterer
1. Bürgermeister
Bekanntmachungsvermerk:
Die amtliche Bekanntmachung erfolgt mittels Veröffentlichung im Internet sowie durch Niederlegung der Planung und Bekanntgabe der Niederlegung mittels Internetveröffentlichung und Anschlag an den gemeindlichen Amtstafeln.
Die Gemeinde unterhält folgende amtliche Gemeindetafeln:
1. Wellheim 2. Konstein 3. Biesenhard
4. Hard 5. Gammersfeld 6. Aicha
Angeheftet am: 05.12.2025 Abgenommen am: 19.01.2026
Veröffentlicht Homepage am: 05.12.2025
Veröffentlicht Zentrales Landesportal am 05.12.2025