Burg Wellheim
ACHTUNG! Die Wellheimer Burg ist momentan aufgrund Steinschlaggefahr gesperrt! Weitere Informationen erhalten Sie unter: Wellheimer Burg bleibt gesperrt! | Markt Wellheim
Die Burg Wellheim, deren Verfall und Verkauf
Die Wellheimer Burg wurde seit dem Aussterben der Ministerialen-Familien von den Herrschaftsinhabern kaum mehr bewohnt, bis 1458 meist nur besuchsweise. Wellheim zählte damals, obwohl ab 1487 schon Marktgemeinde, noch nicht einmal 200 Einwohner. Einzig Graf Konrad von Helfenstein hatte mit seiner Gemahlin Ursula längere Zeit seinen Wohnsitz in der Burg genommen. Ersterer starb am 14. Dezember 1474, seine Gattin hatte schon am 13. November 1474 das Zeitliche gesegnet. Beide wurden in Wellheim beigesetzt.
Mit Kaufbrief vom 7. Dezember 1683 ging die Herrschaft Wellheim um 40000 Gulden unter Bischof Marquard in das Eigentum des Hochstiftes Eichstätt über, so kam Wellheim, nachdem es 230 Jahre von Eichstätt getrennt war, wieder an das Hochstift zurück und zwar mit Aufhebung der Lehensherrschaft und mit allen der Herrschaft zugehörigen Gütern, Herrlichkeiten und Gerechtsamen. Von da an bis tief ins 18. Jahrhundert hausten nur noch Burgwächter mit ihren Familien in der einsamen Veste. Als man ihrer auch nicht mehr bedurfte, übernahm eine Kleinhäuslerin den Posten einer Türschließerin. Ab 1750 setzte der Verfall der einst stolzen Burg ein, weil sich niemand mehr um die Ausbesserung der Schäden kümmerte. Schon im Jahre 1767 begann der damalige Pflegverweser Franz Josef Hayn mit der Demolierung der Burg. Er ließ einen Teil der Gebäude abtragen und begann auch mit dem Niederreißen der Ringmauern. Das Abbruchmaterial wurde zum Bau des Pflegamtgebäudes Nr. 34, Gasthaus Moll (heute Schutterstraße 4) und zur Ausbesserung anderer herrschaftlicher Gebäude verwendet. Immerhin wurde noch im Jahre 1773 ein Bericht angefordert. Darin schreibt laut Kammerratsprotokoll für die erste Hälfte des Jahres 1773 Hofkammerrat und Landesdirektor Pedetti hinsichtlich der herrschaftlichen Bauwürdigkeiten über die Wellheimer Burg:
„Der damalige Pflegverweser Ehemann hat die ruinöse Burg durch den Hofzimmermeister Schwaiger und den Maurermeister Solbeck von Dolinste in in genauen Augenschein nehmen lassen. Schon vor sechs Jahren war bei der Erbauung des Pflegamtshauses befohlen worden, Neben- und Anbauten ganz zu demolieren, das alte Schloß aber und den Flügelbau, sowie den Turm hinsichtlich ihrer Bedachung wohl zu unterhalten und zu versichern, damit sie nicht einfallen und durch Absturz den umliegenden Häusern schaden könnten.
Es geschah aber nichts. Die Tore ließ man offen stehen und setzte so jedermänniglich alles dem Raube aus. Seitdem sind viele "Schlaudern" ausgebrochen, alles Eingeweide und Gebälk und im Flügelbau ausgeschnitten und, was noch zu bejammern ist, das Holzwerk aus der Bedachung und die Hälfte der Latten und Taschen entfremdet worden. Dadurch geschah es auch, daß der Dachstuhl alle Haltung verlor, locker wurde, sich auseinanderzog und in einen solchen Zustand geriet und durch einen Sturm in den Markt hinabgeworfen wurde. Auch die Dachung des Turms ist offen und dieser durch einen Blitzstrahl so beschädigt, daß er niemals zu reparieren sei. An dieser durch Sorglosigkeit entstandenen Zerstörung seien der verstorbene Amtspfleger und dessen noch lebender Amtsknecht schuld, nicht aber der jetzige, weil dieser noch nicht lange da ist. Der Amtsknecht verantwortete sich dadurch, daß er angab, die Ausräumung der Burg habe nicht verhütet werden können, denn was er bei Tag versperrte, sei ihm nachts wieder entrissen worden. Die Reparatur für das Dach würde über 1000 Gulden kosten. Demnach wird die behutsame Abtragung der noch vorhandenen Gebäude beantragt. Dafür sei den eingangs genannten Werkmeistern 100 Gulden versprochen. Durch die Abtragung können noch gewonnen werden 26 Fuhren gutes Eichenholz, die Fuhre zu 5 Gulden, 54000 brauchbare Ziegelsteine, die man zur Wölbung des Gaststalles (gemeint war der Stall für das Pflegamtshaus) verwenden könne und 18000 Ziegeltaschen, das Tausend zu 5 Gulden. Damit das Pflegamt dieses Material gegen Entwendung schützen könne, ist ein neues Tor mit gutem Verschluß hergestellt worden."
Auf Grund dieses Berichtes wurde die Niederreißung der noch vorhandenen Burggebäude beschlossen. Um aber bei der Abtragung jede Materialsentfremdung zu verhüten, mußte der Pflegverweser alles Material aufschreiben, dem Bischof berichten und dem nachlässigen Amtsknecht bei Vermeidung des diesem schon öfters angedrohten Dienstverlustes zur besseren Aufsicht anhalten. Nach Demolierung der Burg blieben nur der Turm und die Giebel des Hauptgebäudes an der talseitigen Frontmauer stehen. Damit bei einstürzenden Mauerresten die am Fuße des Burgfelsens liegenden Häuser nicht gefährdet werden konnten, wurde am Burgfelsen ein Steinwall angelegt, um herabstürzendes Gestein aufzufangen. Vom Turm wurden die Uberreste des Daches und alles eingebaute Holz entfernt.
Durch die von 1803 bis 1806 durchgeführte Säkularisation wurde die Burgruine Staatseigentum. Bis dahin hat man für die Sicherung der noch vorhandenen Mauerreste und des Turmes nichts getan. Nun stürzten aber namentlich nach Ende der winterlichen Fröste Mauerstücke und Felsbrocken ab und beschädigten die Häuser am Fuße des Burgfelsens. Deren Eigentümer verlangten deshalb im Jahre 1808 dringend Maßnahmen zu ihrer Sicherung. Um dem Staate die dafür nötigen Kosten zu ersparen, regte der damalige königliche Landesdirektor zu Neuburg an, die Burg zu verkaufen bzw. zu versteigern mit der Bedingung, daß der neue Eigentümer die Schäden an den Häusern, die durch abstürzendes Gestein entstehen, ersetzen muß. Da sich kein Käufer fand, wurde die Burgruine samt Berghang am 22. April 1808 versteigert und dem einzigen anwesenden Interessenten, dem Braumeister Sebastian Netter um 15 Gulden zugeschlagen. Die Ruine ging in späteren Jahren wieder in Staatseigentum über. Bei den noch vorhandenen Mauerresten des Hauptgebäudes bestand weiterhin Einsturzgefahr. Diese wurden deshalb im Jahre 1869 gänzlich abgetragen.
Schon im Jahre 1836 wurden in größerer Menge die gutbehauenen Buckelquader aus dem Turme herausgebrochen und zum Bau der Bubenrother Mühle verwendet. Dadurch setzte ein Verfall des Turmes ein, dem erst 1935 Einhalt geboten wurde, als durch Sträflinge aus dem Arbeitshause Rebdorf die große Mauerlücke wieder geschlossen wurde. Dies ist noch heute am Turme erkenntlich.
Mit Zuschrift vom 18. Oktober 1963 übermittelte das Landratsamt der Gemeinde Wellheim den Vorschlag der Finanzmittelstelle bei der Regierung von Mittelfranken, die Ruine samt Burghang ohne Kosten in das Eigentum der Gemeinde zu übernehmen. Da die Ruine aber unter Denkmalschutz steht, müsse der Eigentümer diese im derzeitigen Zustande erhalten und außerdem Haftung für alle durch abbröckelndes Gestein verursachten Schäden und Unfälle übernehmen. Bei diesen Bedingungen lehnte die Gemeinde die Übernahme der Ruine ab.
Es muß tief bedauert werden, daß die einst so stolze Burg durch Nachlässigkeit verfiel und abgetragen wurde. Die immerhin noch mächtige Ruine läßt auf die Größe der einstigen Burg schließen. Die Ruine ist ständig das Ziel vieler Ausflügler und allsonntäglich parken am Burgfelsen und bei der Burg selbst zahlreiche Autos. Bestünde die Burg noch, hätte Wellheim einen sehenswerten Anziehungspunkt für den Fremdenverkehr.
(Quelle "Chronik Marktgemeinde Wellheim", E. Braun 1982)