Elektronische Kommunikation

Einleitung und Eröffnung des Zugangs

Der Markt Wellheim bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach Art. 3 a des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) und nach Art. 3 des Bayerischen E-Government-Gesetzes.

Der Markt Wellheim hat diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden technischen Rahmenbedingungen eröffnet.

Mailadressen

Für die elektronische Kommunikation per E-Mail sind folgende E-Mail-Adressen eingerichtet:

poststelle@wellheim.bayern.de
info@wellheim.de-mail.de

Darüber hinaus finden Sie in unserem Internetangebot weitere E-Mail-Adressen einzelner Dienststellen oder Personen. Auch an diese Adressen können Sie E-Mails senden.


Schriftformersetzende Dokumente

Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form ersetzt werden. Der elektronischen Form genügt nur ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist (Art. 3a Abs. 2 Satz 1, 2 BayVwVfG) oder in einer schriftformersetzenden Form nach Art. 3a Abs. 2 Satz 4 BayVwVfG übermittelt wird.


Einlegung eines Rechtsbehelfs (z.B. Widerspruch)

Die Einlegung eines Rechtsbehelfs beim Markt Wellheim per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen.

Ein beim Markt Wellheim elektronisch eingelegter Rechtsbehelf muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen unter der E-Mail-Adresse poststelle@wellheim.bayern.de eingelegt werden oder per absenderbestätigter De-Mail unter der E-Mail-Adresse info@wellheim.de-mail.de eingereicht werden.

Verschlüsselung

Der Markt Wellheim kann aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine verschlüsselten E-Mails entschlüsseln. Falls Sie uns vertrauliche Informationen senden wollen, bitten wir Sie, hierzu die Briefpost zu verwenden.


Information, Ansprechpartner:

Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit dem Markt Wellheim und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z.B. anderen Behörden.

Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie durch den Empfänger darüber informiert. Dieser Fall kann z.B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.

Sollten Sie Fragen zur Verschlüsselung und elektronischen Signatur haben, wenden Sie sich bitte an:

Marktgemeinde Wellheim
Marktplatz 2
91809 Wellheim
E-Mail-Adresse:
poststelle@wellheim.bayern.de