Kaminkehrer

Die Aufgaben des Kaminkehrers reichen von der erstmaligen Abnahme bei Errichtung oder Änderung von Feuerungsanlagen über regelmäßige Kehrungen und Überprüfungen bis hin zur regelmäßigen Messung der immissionsschutzrechtlichen Abgaswerte. Mit Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens vom 26.11.2008 ist das Kaminkehrerwesen novelliert worden, jedoch gilt bis Ende 2012 auf Grund Übergangsregelungen das bisherige Monopolsystem weitgehend weiter. Zum 01.01.2010 ist außerdem die bundeseinheitliche Kehr- und Überprüfungsordnung in Kraft getreten. Diese ersetzt die bisherigen Länderverordnungen. Sie enthält bundesweit geltende Kehr- und Überprüfungsintervalle für Anlagen, an denen Schornsteinfegerarbeiten zu verrichten sind sowie die anfallenden Gebühren für diese Arbeiten, die vom Eigentümer zu tragen sind.

Für Gammersfeld, Konstein, Wellheim und Biesenhard (Pfahlstraße, Baringer Weg, Zur Buche sowie Steigäcker) zuständiger Bezirkskaminkehrermeister:

Andreas Ernstberger
Schießstättberg 42
85072 Eichstätt
Tel.: 08421-936560
Fax.: 08421-936561
Mobil.: 0176-23104637

Für Biesenhard nördlich der EI 5 (Johannistraße) zuständiger Bezirkskaminkehrermeister:

Anton Scheinbacher
Poloweg 9
85131 Pollenfeld
Tel.: 08421 8337
Fax.: 08421 902183
Mobil.: 0160-97864828

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