Elektronische Kommunikation

Elektronische Kommunikation

 

 

Einleitung und Eröffnung des Zugangs

Der Markt Wellheim bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach Art. 3 a des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat.

Der Markt Wellheim hat diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet.

Mailadressen

Für die elektronische Kommunikation per E-Mail sind folgende E-Mail-Adressen eingerichtet:

poststelle@wellheim.bayern.de

Darüber hinaus finden Sie in unserem Internetangebot weitere E-Mail-Adressen einzelner Dienststellen oder Personen. Auch an diese Adressen können Sie E-Mails senden.


De-Mail


Die Zentrale Poststelle des Marktes Wellheim ist auch per De-Mail zu erreichen:

info@wellheim.de-mail.de


Dateiformate

Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Verwaltung versenden, so beachten Sie bitte, dass die Verwaltung nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende Dateiformate können verarbeitet werden:

Adobe Acrobat ab Version 3 bis Version 7 (.pdf),
Rich Text Format (.rtf),
Microsoft Word ab Version 7 bis Version 8 (.doc),
Microsoft EXCEL ab Version 7 bis Version 8 (.xls).

Verwenden Sie abweichende Dateiformate, so kann die Mail möglicherweise nicht bearbeitet werden.

Verschlüsselung

Der Markt Wellheim kann aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine verschlüsselten E-Mails entschlüsseln. Falls Sie uns vertrauliche Informationen senden wollen, bitten wir Sie, hierzu die Briefpost zu verwenden.

Signatur

Leider kann der Markt Wellheim aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen. Dies hat zur Folge, dass Sie Dokumente, die einem Schriftformerfordernis (z. B. Widersprüche, Einsprüche, Verträge, Anträge u. ä.) unterliegen, nicht in elektronischer Form übersenden können. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen bzw. zu berücksichtigen, dass eine solche E-Mail keine Rechtswirkung hat.

Hinweis:

Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit dem Markt Wellheim und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z.B. anderen Behörden.

Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie durch den Empfänger darüber informiert. Dieser Fall kann z.B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.

Sollten Sie Fragen zur Verschlüsselung und elektronischen Signatur haben, wenden Sie sich bitte an:

Marktgemeinde Wellheim
Marktplatz 2
91809 Wellheim
E-Mail-Adresse:
poststelle@wellheim.bayern.de