Wahl der Schöffen und Jugendschöffen im Jahr 2023

15. Februar 2023 : Bewerbungen und Vorschläge bitte bis 15.03.2023

In diesem Jahr findet wieder die Wahl der Schöffinnen und Schöffen und Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028 statt. Der Markt Wellheim muss deshalb dem Amtsgericht geeignete Personen (Frauen und Männer) aus dem Gemeindebereich vorschlagen, die als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

 

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Bereich des Marktes Wellheim wohnen, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden.

 

Das verantwortungsvolle Amt von Schöffinnen und Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung.

Schöffinnen und Schöffen in Jugendstrafsachen sollten in der Jugenderziehung erfahren sein.

 

Personen, die Interesse haben, das Schöffenamt oder Jugendschöffenamt auszuüben, werden gebeten, sich bis spätestens

 

Mittwoch, den 15.03.2023

 

beim Markt Wellheim unter der Email-Adresse: info@wellheim.de schriftlich zu bewerben.

Weitere Infos sowie Bewerbungsformulare erhalten Sie unter:

https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/