Schutz der Wasserleitungen und -zähler gegen Frost

19. Oktober 2020 : Hinweise zum Schutz von Wasserleitungen und -zählern

Die Winterzeit kann an Wasseranschlüssen und Wasserzäh­lern Schäden verursachen. Viel Ärger kann vermieden wer­den, wenn vom Hauseigentümer rechtzeitig Vorkehrungen zum Schutz getroffen werden. Schäden können minimiert bzw. ver­mieden werden, wenn Folgendes beachtet wird:

 

Türen und Fenster in der Nähe von Wasserleitungen immer geschlossen halten
beschädigte Fensterscheiben ersetzen und Türen rechtzei­tig abdichten bzw. instandsetzen
Garten- und Anschlussleitungen immer rechtzeitig abstellen und entleeren
frostgefährdete Leitungen entsprechend isolieren (u.a. Bau­wasseranschluss)

 

Der Zugang zum Absperrhahn und Wasserzähler muss jeder­zeit gewährleistet bleiben. Falls Leitungen dennoch eingefroren sind, sollten diese keines­falls mit offener Flamme, sondern fachmännisch
vor dem Wasserzähler durch unseren Wasserwart

(Herr Liepold 0175/9140353 oder Herr Schneider 0173/2168914),
hinter dem Wasserzähler von einem Installationsunterneh­men

aufgetaut werden.

 

Der Wasserverbrauch ist in regelmäßigen Abständen von den Eigentümern zu kontrollieren, um evtl. Leitungsbrüche hinter dem Wasserzähler, schadhafte Dichtungen, defekte Über­druckventile auszuschließen. Auch sollten die am Wasserzähler vorhandenen Ventile mindestens jährlich einmal geschlossen und wieder geöffnet werden. Aus Erfahrung wissen wir, dass solche Schäden häufig erst nach der jährlichen Hauptzähler-Ablesung bzw. den Jahresabrechnungen bemerkt werden. Dreht sich das Zählwerk im Wasserzähler, obwohl sämtliche Entnahmestellen geschlossen sind, sollte sofort ein Installati­onsunternehmen beauftragt werden, das die Ursache feststellt und den Schaden behebt. Für entstehende Schäden - nach der Wasseruhr - haftet der Anschlussnehmer.