Schutz der Wasserleitungen und -zähler gegen Frost
Die Winterzeit kann an Wasseranschlüssen und Wasserzählern Schäden verursachen. Viel Ärger kann vermieden werden, wenn vom Hauseigentümer rechtzeitig Vorkehrungen zum Schutz getroffen werden. Schäden können minimiert bzw. vermieden werden, wenn Folgendes beachtet wird:
Türen und Fenster in der Nähe von Wasserleitungen immer geschlossen halten
beschädigte Fensterscheiben ersetzen und Türen rechtzeitig abdichten bzw. instandsetzen
Garten- und Anschlussleitungen immer rechtzeitig abstellen und entleeren
frostgefährdete Leitungen entsprechend isolieren (u.a. Bauwasseranschluss)
Der Zugang zum Absperrhahn und Wasserzähler muss jederzeit gewährleistet bleiben. Falls Leitungen dennoch eingefroren sind, sollten diese keinesfalls mit offener Flamme, sondern fachmännisch
vor dem Wasserzähler durch unseren Wasserwart
(Herr Liepold 0175/9140353 oder Herr Schneider 0173/2168914),
hinter dem Wasserzähler von einem Installationsunternehmen
aufgetaut werden.
Der Wasserverbrauch ist in regelmäßigen Abständen von den Eigentümern zu kontrollieren, um evtl. Leitungsbrüche hinter dem Wasserzähler, schadhafte Dichtungen, defekte Überdruckventile auszuschließen. Auch sollten die am Wasserzähler vorhandenen Ventile mindestens jährlich einmal geschlossen und wieder geöffnet werden. Aus Erfahrung wissen wir, dass solche Schäden häufig erst nach der jährlichen Hauptzähler-Ablesung bzw. den Jahresabrechnungen bemerkt werden. Dreht sich das Zählwerk im Wasserzähler, obwohl sämtliche Entnahmestellen geschlossen sind, sollte sofort ein Installationsunternehmen beauftragt werden, das die Ursache feststellt und den Schaden behebt. Für entstehende Schäden - nach der Wasseruhr - haftet der Anschlussnehmer.