Schutz der stillen Tage
Schutz der stillen Tage
Nach den Bestimmungen des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz) unterliegen bestimmte Sonn- und Feiertage einem besonderen Schutz.
Das Landratsamt Eichstätt weist deshalb darauf hin, dass an den stillen Tagen
Aschermittwoch (14. Februar 2018) von 2.00 Uhr bis 24.00 Uhr
Gründonnerstag (29. März 2018) von 2.00 Uhr bis 24.00 Uhr
Karfreitag (30. März 2018) von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr
Karsamstag (31. März 2018) von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr
alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, sofern bei ihnen nicht der diesem Tage entsprechende ernste Charakter gewahrt ist, nicht erlaubt sind. Dies sind z.B. Tanzveranstaltungen, die Öffnung und der Betrieb von Spielhallen, Pop-Konzerte, Zirkusveranstaltungen, Volksfeste, Theatervorführungen, Preis-Kartenturniere. Der Betrieb von Geldspielautomaten in Gaststätten ist ebenfalls nicht zulässig.
Zudem sind am Karfreitag Sportveranstaltungen nicht erlaubt und in Räumen mit Schankbetrieb musikalische Darbietungen jeder Art verboten.