Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023
Das Schöffenamt in Bayern
Schöffen sind ehrenamtliche Richter in Strafsachen, die für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt werden. Sie kommen bei den Strafkammern und Jugendkammern der Landgerichte sowie bei den Schöffengerichten bzw. Jugendschöffengerichten der Amtsgerichte zum Einsatz.
Die Wahlen für die Amtsperiode vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023 werden im Laufe des Jahres 2018 stattfinden. Die Schöffen werden auf Vorschlag der Gemeinden bzw. der Jugendhilfeausschüsse bei den Jugendämtern von einem Wahlausschuss gewählt.
Weitere Informationen finden Sie unter: Bayerisches Justizministerium - ein externer Verweis
Die Vorschlägen reichen Sie bitte mit folgendem Formblatt ein: Schöffenvorschlagsliste
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