Mitteilungsblatt 03/2021

09. März 2021 : Mitteilungsblatt erschienen

Die Marktgemeinde Wellheim ist Herausgeber des ab 01.01.2016 monatlich erscheinenden "Mitteilungsblattes des Marktes Wellheim". Das Blatt beinhaltet zahlreiche interessante Beiträge aus dem Gemeinde- und Vereinsleben in Wellheim. Auch die örtlichen Vereine und Verbände haben die Möglichkeit, die Öffentlichkeit über ihr Vereinsleben zu informieren.

Regeln für die Einreichung von Beiträgen

BEITRÄGE

Textbeiträge der Vereine, Verbände oder sonstigen Einrichtungen sind nur direkt in die E-Mail setzen oder als PDF-Dokument an info@wellheim.de zu senden. Der vorstehende Redaktionsschluss ist unbedingt einzuhalten. Zu spät eingereichte Berichte verschieben sich auf den Folgemonat oder entfallen. Die Berichte sollen aktuell und in kurzer und sachlicher Form gefasst sein. Sie sollen nicht nur die Mitglieder der jeweiligen Gruppierung ansprechen, sondern auch für die Gesamtbevölkerung interessant sein. Bei Überschreitung der Gesamtseitenzahl gemäß Vertrag mit dem Verlag behalten wir uns das Recht zur Kürzung bzw. Nichtaufnahme vor.

BILDER


Fotos dürfen nicht in die PDF-Datei eingebunden werden, sie sind immer separat als hochauflösende JPG-Datei zu übermitteln. Bildunterschrift und Fotograf in der E-Mail gesondert angeben. Für jeden Bericht werden höchstens zwei Bilder veröffentlicht. Bitte auf das Urheberrecht bei Bild (§ 22 KUG bzw. Art. 85 DSGVO) und Text achten. Der Berichterstatter ist für das Urheberrecht seines Beitrages verantwortlich. Bei z. B. Zeitungsberichten liegt das Urheberrecht meistens beim jeweiligen Verlag.

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Birgit Kreutzer im Rathaus, Telefon 08427-9911-27. Bitte beachten Sie, dass Frau Kreutzer teilzeitbeschäftigt ist und deshalb nur am Montag, Dienstag und Donnerstag jeweils von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr erreichbar ist.
 

Redaktionsschluss für die Februarausgabe ist Mittwoch, 24.03.2021-12:00 Uhr-.

 

Der vorstehende jeweilige Redaktionsschluss ist unbedingt einzuhalten. Zu spät eingereichte Berichte verschieben sich auf den Folgemonat oder entfallen.

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