Ganzjährige Jagdzeit auf Schwarzwild

19. März 2018 : wegen Risikolage Afrikanische Schweinepest

Die Untere Jagdbehörde am Landratsamt Eichstätt teilt mit,

dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mit Zustimmung des Bundesrates angesichts der Risikolage durch die Afrikanische Schweinepest eine Änderung der Verordnung über die Jagdzeiten beschlossen hat. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung zum 14. März dieses Jahres wurde eine ganzjährige Jagdzeit für Schwarzwild eingeführt. Die seither geltende Schonzeit für Keiler und Bachen in der Zeit vom 1. Februar bis 15. Juni ist damit aufgehoben. Bislang war es dem Jäger nur erlaubt, die Jagd auf die Jugendklassen, die sog. Frischlinge und Überläufer, das ganze Jahr über auszuüben. Aus tierschutzrechtlichen Gründen bleibt es allerdings weiterhin verboten, die für die Aufzucht der Jungtiere notwendigen Muttertiere zu bejagen, da die Frischlinge bei Verlust der Bache erheblich leiden und mit hoher Wahrscheinlichkeit zugrunde gehen würden. Ein Verstoß gegen dieses Jagdverbot wird strafrechtlich geahndet und kann zum Verlust des Jagdscheines führen. Durch die Möglichkeit der ganzjährigen Bejagung soll die hohe Schwarzwilddichte weiter reduziert werden, um bei einem möglichen Seuchenfall die Gefahr einer schnellen Ausbreitung innerhalb des Bestandes einzudämmen.