Hundekot auf öffentlichen Flächen und Vorgärten

03. April 2018 : Appell an Alle ...

Leider kommt es auch immer wieder vor, dass Hunde die öffentlichen Flächen und Vorgärten der Nachbarn verschmutzen. Im Sinne eines guten Miteinanders appellieren wir daher an alle, die Hinterlassenschaften ihres Vierbeiners zu beseitigen und die Hunde nicht auf privaten Grundstücken auszuführen.

Auch wenn Ihr Hund angemeldet ist und Sie Hundesteuer bezahlen, müssen Sie die Hinterlassenschaften Ihres Hundes beseitigen.
Durch Zahlung von Hundesteuer sind Sie von dieser Verpflichtung nicht befreit, auch wenn vielfach diese falsche Ausrede gebraucht wird. Die Rechtslage hierzu ist eindeutig. Sowohl unsere Verordnung Reinhaltung und Reinigung der öffentl. Straßen (§ 3 etc.) als auch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) untersagen die Verschmutzung mit Hundekot. Bei Nichteinhaltung droht ein Bußgeldverfahren.

Wer eine öffentliche Fläche vorsätzlich oder fahrlässig verunreinigen lässt, kann dabei nicht nur nach der gemeindlichen Reinhaltungsverordnung (Bußgeldrahmen bis 500 €) geahndet sondern auch nach dem KrW-/AbfG und dem dazu erlassenen Bußgeldkatalog "Umweltschutz" mit Geldbußen zwischen 15 und 100 € (im Einzelfall auch mit einem höheren Bußgeld) verfolgt werden.

Wiesen und Felder dienen in erster Linie der Nahrung unserer heimischen Nutztiere, wie z.B. Milchkühe. Diese sind auf hochwertiges und gesundes Gras angewiesen. Durch den Einsatz von modernen Erntemaschinen ist es nicht möglich, auf Hundekot zu achten. Dieser gelangt mit dem Gras in die Silos.
Die Kuh nimmt dann das verunreinigte Gras auf und kann daran erkranken. Da die Qualität der Milch unter anderem auch vom Futter bestimmt wird, verschlechtert jede Verunreinigung unmittelbar auch unsere Lebensmittel. Helfen Sie bitte mit, die Gesundheit unserer Nutztiere und damit die Qualität unserer Lebensmittel zu schützen.

Bedenken Sie, dass auch eine Gesundheitsgefährdung für Mensch und Tier von Hundekot ausgeht und eine immer größer werdende Zahl von Mitbürgern ein Eingreifen der Gemeinde gegen rücksichtslose Hundehalter fordert.

Dass Hunde mal müssen, lässt sich nicht ändern. Nehmen Sie deshalb aber auf jeden Spaziergang eine Plastiktüte mit. Wenn es dann passiert ist, greifen Sie mit einer Hand in die Plastiktüte und nehmen mit der so geschützten Hand den Kot auf. Dann die Tüte umgestülpen, verknoten und ab damit nach Hause in den Restmüll.

Hundetoilette

Zur Erleichterung der Hundekotentsorgung wurden im Gemeindegebiet Hundetoiletten aufgestellt. Dort kann der Inhalt im Abfallsammler entsorgt werden.

Standorte:

Entlang Radweg und ehemalige Pappelallee in Wellheim