Hundekot auf öffentlichen Flächen und Vorgärten
Hundekot auf Bürgersteigen, in Grünanlagen, auf Kinderspielplätzen, in Wiesengrundstücken, usw. führt zu einer erheblichen Umweltbelastung. Aus aktuellem Anlass und aufgrund wiederholter Beschwerden möchten wir darauf hinweisen, was die meisten Hundebesitzer oft übersehen: Sie selbst sind verpflichtet, den Schmutz ihrer Tiere unverzüglich zu beseitigen (Straßenreinigungsverordnung und Hundehaltungsverordnung).
Eine unsachgemäße und vorsätzliche Verschmutzung kann Bußgelder bis zu 500,00 € nach sich ziehen.
Zur Erleichterung wurden über 20 weithin sichtbare orange Abfallbehälter entlang der belebtesten Wege angebracht, in denen der Hundekot entsorgt werden kann.
Besten Dank für Ihre Mithilfe!