Hundedreck auf Straßen und Spielplätzen
Aus gegebenem Anlass und wiederholten Beschwerden weist die Marktverwaltung alle Hundehalter auf die Straßenreinigungsverordnung und Verordnung um das freie Umherlaufen von Hunden des Marktes Wellheim hin.
Gemäß dieser Satzungen ist es verboten, auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen Verunreinigungen durch Tiere zuzulassen (§ 3 Abs. 2 Buchstabe g) Straßenreinigungsverordnung). Weiter dürfen die Hunde auch nicht auf die Kinderspielplätze der Gemeinde mitgenommen werden. (§ 1 Absatz 1 Satz 2 Hundehaltungsverordnung).
Ein Verstoß gegen diese Vorschriften kann mit einer Geldbuße bis zu 500 € geahndet werden.
Daher die eindringliche Bitte an alle Hundehalter, den Hundekot umgehend wieder selbst zu entfernen.
Der Markt Wellheim lebt auch vom Tourismus, für den es sicherlich nicht förderlich ist, entlang der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze einen „Hindernis-Parcour“ bestreiten zu müssen. Daher wurden vom Markt Wellheim weithin sichtbare orange Abfallbehälter entlang der belebtesten Wege angebracht, in denen der Hundekot entsorgt werden kann.
Auch im Hinblick auf die durch unsere Gemeindearbeiter durchzuführenden Mäharbeiten wird darauf hingewiesen, da es unseren Mitarbeitern kaum zumutbar ist, ihre Arbeit zu verrichten, wenn bei der Arbeit der Dreck hoch geschleudert wird.
Beweisen Sie Anstand und Courage:
- als Hundehalter, den Kot zu entfernen und korrekt zu entsorgen und
- als Zeuge, ein Fehlverhalten eines Halters zu melden (es ist jedoch zu beachten, dass das Kotabsetzen des Hundes wirklich beobachtet wurde, denn nur dann kann der Verstoß auch wirklich geahndet werden).
Für die Vernunft aller bedanken wir uns.