Neue Vorschriften für Heizöltanks in Überschwemmungsgebieten

27. Juni 2018 : besondere Sicherheitsanforderungen

Um bei Hochwasser mögliche Schäden an der Umwelt aber auch an den Gebäuden zu verhindern, gelten bereits seit dem vergangenen Jahr besondere Sicherheitsanforderungen für diese Heizölverbraucheranlagen.

Neu ist seither, dass nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) oberirdische Heizölverbraucheranlagen (z. B. der Heizöltank im Keller) in vorläufig gesicherten und festgesetzten Überschwemmungsgebieten mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1.000 Liter alle 5 Jahre wiederkehrend von einem Sachverständigen prüfen zu lassen sind. Die Prüfung muss vom Betreiber in Auftrag gegeben werden.

Für bestehende Anlagen, die vor dem 01. Januar 1971 in Betrieb genommen wurden, sind die Prüfberichte erstmalig bis spätestens 01. August 2019 vorzulegen. Für Anlagen, die zu einem späteren Zeitpunkt in Betrieb genommen wurden, gelten entsprechend verlängerte Fristen nach § 70 Abs. 2 AwSV.

Der Fachbereich Wasserrecht am Landratsamt Eichstätt weist darauf hin, dass hiervon auch die Anlagen in Überschwemmungsgebieten betroffen sind, die bereits um das Jahr 2000 einmalig geprüft worden sind.

Unabhängig davon gilt für alle Heizölverbraucheranlagen, die am 5. Januar 2018 in festgesetzten oder in vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten vorhanden waren, die Nachrüstpflicht des Wasserhaushaltsgesetzes. Demnach sind diese Heizölverbraucheranlagen bis zum 5. Januar 2023 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik hochwassersicher nachzurüsten. Sollte die Heizölverbraucheranlage bereits zu einem früheren Zeitpunkt wesentlich geändert werden, ist diese bereits zum Änderungszeitpunkt hochwassersicher nachzurüsten. Wesentliche Änderungen an der Heizölverbraucheranlage sind zudem vorab dem Fachbereich Wasserrecht am Landratsamt Eichstätt, der auch für Fragen unter den Telefonnummern 08421 70 227 und 08421 70 267 zur Verfügung steht, anzuzeigen.

Ergänzende Hinweise/Links im Internet:

Prüforganisationen: https://www.lfu.bayern.de/wasser/umgang_mit_wgs/awsv/doc/svo_bayern.pdf

Informationen zur Lage Ihres Grundstücks bezüglich Hochwassergefahren:

http://geoportal.bayern.de/bayernatlas-klassik/iug/?0

Weitere Informationen zur sicheren Heizöllagerung in Überschwemmungsgebieten des Landesamts für Umwelt: https://www.lfu.bayern.de/buerger/doc/uw_123_heizoellagerung.pdf

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