Überprüfung der Standsicherheit von Grabdenkmäler
Die Marktgemeinde Wellheim als Friedhofsträger, sowie der Nutzungsberechtigte einer Grabstätte, sind verpflichtet die Standsicherheit eines Grabdenkmals regelmäßig zu überprüfen. Diese Überwachungspflicht darf sich lt. Bestattungsgesetz (BestG) nicht darauf beschränken, feszustellen, ob Grabmäler noch geradestehen oder sich neigen bzw. andere erkennbare Mängel aufweisen. Bitte prüfen Sie deshalb regelmäßig selbst die Standsicherheit.
Der Friedhofsträger kommt seiner Pflicht nach, indem er einmal jährlich - nach Ende der winterlichen Witterung und des Frostes - eine Überprüfung in Form der "Druckprobe" vornimmt.
Im Frühjahr wird seitens des Marktes Wellheim Herr Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Haydn, Beratungsbüro für Arbeitssicherheit, mit der Prüfung der Grabdenkmäler (Grabsteine und Grabkreuze) beauftragt. Bei der Überprüfung werden alle Grabmale, die nicht über eine erforderliche Standsicherheit verfügen, aus Sicherheitsgründen gesperrt bzw. bei Gefahr im Verzuge sofort umgelegt. Die Entscheidung hierüber trifft der Sachverständige. Evtl. festgestellte Mängel sind vom Nutzungsberechtigten, nach entsprechender schriftlicher Aufforderung durch die Friedhofsverwaltung, innerhalb der gesetzten Frist durch einen Fachmann zu beheben.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß nach § 18 der Friedhofssatzung die Verantwortung für die Standsicherheit der Grabmale dem jeweiligen Nutzungsberechtigten obliegt. Diesen wird freigestellt, an den Überprüfungen teilzunehmen.
Die Überprüfungen finden auf den kommunalen Friedhöfen des Marktes Wellheim am
Freitag, 18. Mai 2018 ab 08:00 Uhr, statt.
Die Verwaltung bittet um Verständnis für diese Maßnahme, mit der von vornherein Gefahren für die Friedhofsbesucher minimiert werden sollen.
Evtl. weitere Auskünfte erteilt gerne unsere Friedhofsverwaltung.