Frostschutz von Wasserleitungen und -zählern

22. November 2017 : Hinweise zum Schutz von Wasserleitungen und -zähler

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Die Winterzeit kann an Wasseranschlüssen und Wasserzählern Schäden verursachen. Viel Ärger kann vermieden werden, wenn vom Hauseigentümer rechtzeitig Vorkehrungen zum Schutz getroffen werden. Schäden können minimiert bzw. vermieden werden, wenn:

- Türen und Fenster in der Nähe von Wasserleitungen immer geschlossen gehalten werden,
- beschädigte Fensterscheiben ersetzt und Türen rechtzeitig abgedichtet bzw. instandgesetzt werden,
- Garten- und Anschlussleitungen immer rechtzeitig abgestellt und entleert werden,
- frostgefährdete Leitungen entsprechend isoliert werden (u.a. Bauwasseranschluss).

Der Zugang zum Absperrhahn und Wasserzähler muss jederzeit gewährleistet bleiben.

Falls Leitungen dennoch eingefroren sind, sollten diese keinesfalls mit offener Flamme, sondern fachmännisch:

- vor dem Wasserzähler durch unseren Wasserwart, (Herrn Gerhard Beck tel. 0173/8902868),
- hinter dem Wasserzähler von einem Installationsunternehmen aufgetaut werden.

Der Wasserverbrauch ist in regelmäßigen Abständen von den Eigentümern zu kontrollieren um evtl. Leitungsbrüche hinter dem Wasserzähler, schadhafte Dichtungen, defekte Überdruckventile auszuschließen. Auch sollten die am Wasserzähler vorhandenen Ventile mindestens jährlich einmal geschlossen und wieder geöffnet werden.
Aus Erfahrung wissen wir, dass diese Mängel häufig erst nach der jährlichen Hauptzähler-Ablesung bzw. Jahresabrechnungen bemerkt werden.
Dreht sich das Zählwerk im Wasserzähler, obwohl sämtliche Entnahmestellen geschlossen sind, sollte sofort ein Installationsunternehmen beauftragt werden, das die Ursache feststellt und den Schaden behebt. Für entstehende Schäden, nach der Wasseruhr, haftet der Anschlussnehmer.