Anmeldung von Veranstaltungen
Das Landratsamt hat festgestellt, dass in letzter Zeit auf Veranstaltungen (Dorf-, Feuerwehr-, Schützen- und Jubiläumsfesten, Marktveranstaltungen u.ä.) vermehrt alkoholische Getränke ohne Erlaubnis verabreicht wurden!
Für die Verabreichung von alkoholischen Getränken ist bei diesen Veranstaltungen eine Gestattung gem. § 12 GastG und bei regelmäßig wiederkehrenden Veranstaltungen eine Erlaubnis gem. § 2 GastG erforderlich.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verabreichung von alkoholischen Getränke ohne Erlaubnis eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden kann.
Zur Vermeidung von weiteren künftigen Bußgeldverfahren weist das Landratsamt darauf hin, rechtzeitig bei den zuständigen Gemeinden eine Gestattung bzw. Erlaubnis nach dem GastG zu beantragen und auch die Anmeldung einer Veranstaltung nach Art. 19 LStVG nicht zu vergessen.
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