Hinweise zum Eichenprozessionsspinner im Landkreis Eichstätt

05. Juni 2018 : Vermehrtes Aufkommen des Eichen-Prozessionsspinners

Das Landratsamt Eichstätt gibt folgende Hinweise:

Der Eichenprozessionsspinner kommt an allen Eichen-Arten vor. Befallen sind meist freistehende, ältere Bäume am Waldrand, auf Feldern oder Wiesen. Vermehrt ist auch das Auftreten an den Rad- und Wanderwegen festzustellen. Zu erkennen sind derzeit die mit Raupen und Larvenhäuten gefüllten Gespinstenester am Stamm und in Astgabelungen. Die Raupenhaare stellen bei Körperkontakt eine akute gesundheitliche Gefährdung für den Menschen dar. Die sehr feinen Brennhaare, können leicht brechen und dabei im Unterholz und im Bodenbewuchs vorhanden sein.

Zu den Symptomen gehören lokale Hautausschläge, die sich in punktuellen Hautrötungen, leichten Schwellungen, starkem Juckreiz und Brennen äußern. Häufig bilden sich Qaddeln am ganzen Körper. Reizungen an Mund und Nasenschleimhaut durch Einatmen der Haare können zu Bronchitis, schmerzhaftem Husten und Asthma führen. Begleitend treten Allgemeinsymptome wie Schwindel, Fieber, Müdigkeit und Bindehautentzündung auf. In Einzelfällen neigen überempfindliche Personen zu allergischen Schockreaktionen.

Das Landratsamt rät deshalb zu folgenden Vorsichtsmaßnahmen bei einem festgestellten Befall:

  • Grundsätzlich die Befallstelle meiden
  • Raupen und Gespinste nicht berühren
  • Sofortiger Kleiderwechsel und Duschbad mit Haarreinigung nach Kontakt mit Raupenhaaren
  • Empfindliche Hauptbereiche (z.B. Nacken, Hals, Unterarme) schützen
  • Auf Holzernte- oder Pflegemaßnahmen verzichten, solange Raupennester erkennbar sind
  • Bei Auftreten von allergischen Symptomen den behandelnden Arzt  oder Hautarzt aufsuchen
  • Bekämpfung wegen gesundheitlicher Belastung und spezieller Arbeitstechnik nur von Fachleuten durchführen lassen.

Vorrangig muss eine Bekämpfung aus gesundheitlichen Gründen dort in Erwägung gezogen werden, wo Menschen durch die Gifthaare gefährdet sein können und eine Absperrung des befallenen Geländes für längere Zeit nicht möglich ist. Zuständig zur Abwehr der Gesundheitsgefahr auf öffentlichem Gelände sind die Gemeinden, bei Privatgrundstücken die Eigentümer. Privatpersonen sollten dabei jedoch nicht zum Mittel der Selbsthilfe greifen. Im Bedarfsfalle soll die örtliche Gemeinde kontaktiert werden.

 

Foto: Landratsamt Eichstätt

Ausführliche Informationen zum Eichenprozessionsspinner finden Sie beim Bay. Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit