BEKANNTMACHUNG - NEUAUFSTELLUNG DES QUALIFIZIERTEN BEBAUUNGSPLANES „AICHA“ IM OT AICHA DES MARKTES WELLHEIM
Bekanntmachung
Bauleitplanverfahren - Beteiligung der Öffentlichkeit –
hier: Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss sowie Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 15.03.2021 bis 25.04.2021
Neuaufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes
„Aicha“ im OT Aicha
DES MARKTES WELLHEIM
Der Marktrat Wellheim hat in der Sitzung am 22.03.2018 beschlossen, das Verfahren für die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes für den Ortsteil Aicha zu beenden und an dessen Stelle einen qualifizierten Bebauungsplan für den Ortsteil Aicha aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke mit den Flur-Nummern 470/3, 577/1, 577/2, 579/1, 591/1, 592, 592/1, 592/2, 593, 594,3, 596, 597, 599, 603/1, 607, 607/1, 607/2, 607/3, 607/4, 609, 609/1, 609/2, 609/3, 609/4, 609/5, 609/6, 610, 611, 611/1, 612, 617, 618, 619, 622, 623, 624, 625 sowie die Teilflächen der Flur-Nummern 559, 578, 579, 580, 589, 591, 594, 601, 603, 605, 621, 629 alle Gemarkung Konstein
Mit der Planung ist das Ingenieurbüro Marcus Kammer aus Donauwörth beauftragt.
Ziel der Planung ist die Schaffung von Wohnbauflächen und Erweiterungsmöglichkeiten zur Ortsentwicklung, die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung sowie die Wahrung des dörflichen
Charakters von Aicha.
Die Unterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung und den voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet kann, liegen vom
Montag, den 15.03.2021 bis einschließlich Sonntag, den 25.04.2021
im Rathaus des Marktes Wellheim, EG, Zimmer 0.1, Marktplatz 2, 91809 Wellheim während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Dienstag sowie Donnerstag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Mittwoch von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) öffentlich aus.
Aufgrund der derzeitigen Coronalage kann es zu Zutrittsbeschränkgen im Bereich der Verwaltung kommen. Es besteht trotzdem die Möglichkeit der Einsichtnahme der Unterlagen in einem separaten Raum unter Einhaltung der jeweils gültigen Corona-Auflagen. Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung ist in diesem Fall zwingend notwendig.
Während der Auslegefrist können Anregungen zu der Planung mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus zu den oben angegebenen Auslegungszeiten vorgebracht werden.
Vorgebrachte Äußerungen werden überprüft und fließen dann in das weitere Bauleitplanverfahren ein. Die Entscheidung zu den Äußerungen wird durch den Marktgemeinderat Wellheim getroffen.
Sollte es Personen aufgrund einer Behinderung nicht möglich sein, ohne Hilfeleistung eine Einsichtnahme vorzunehmen, bieten wir jederzeit Hilfestellung an. Wir gewährleisten auch in diesem Falle einen uneingeschränkten Zugang zu den Unterlagen. Wir bitten um kurze telefonische oder anderweitige Information, sofern Sie Hilfe benötigen (Tel. 08427/9911-0).
Es sind bereits folgende (wesentliche) umweltbezogene Informationen verfügbar:
Immissionsschutzgutachten zur Geruchsbelastung
Umweltbericht mit Informationen zum
- Schutzgut Mensch
- Schutzgut Tiere und Pflanzen
- Schutzgut Boden
- Schutzgut Wasser
- Schutzgut Luft/Klima
- Schutzgut Landschaftsbild / Ortsbild
- Schutzgut Kultur-und Sachgüter
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung ist auch im Internet unter der Adresse https://www.wellheim.de/ zu finden.