BEKANNTMACHUNG - NEUAUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES „AM DOHLENFELSEN KONSTEIN“ IM OT KONSTEIN DES MARKTES WELLHEIM
B e k a n n t m a c h u n g
Bauleitplanverfahren - Beteiligung der Öffentlichkeit –
hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 15.03.2021 bis 25.04.2021
Neuaufstellung des Bebauungsplanes
„Am Dohlenfelsen Konstein“ im OT Konstein
DES MARKTES WELLHEIM
Der Marktrat Wellheim hat in der Sitzung am 25.02.2021 den Entwurf zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Am Dohlenfelsen Konstein“ samt Grünordnungsplan und Begründung inkl. Umweltbericht gebilligt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst vollständig die Grundstücke mit den Flur-Nummern 244, 244/2, 245, 246, 247, 248, 280 und 281 der Gemarkung Konstein.
Der Entwurf des Bebauungsplanes samt Grünordnungsplan mit Begründung und Umweltbericht in der
Fassung vom 25.02.2021 liegt in der Zeit vom
Montag, den 15.03.2021 bis einschließlich Sonntag, den 25.04.2021
im Rathaus des Marktes Wellheim, EG, Zimmer 0.1, Marktplatz 2, 91809 Wellheim während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Dienstag sowie Donnerstag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Mittwoch von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) öffentlich aus.
Aufgrund der derzeitigen Coronalage kann es zu Zutrittsbeschränkgen im Bereich der Verwaltung kommen. Es besteht trotzdem die Möglichkeit der Einsichtnahme der Unterlagen in einem separaten Raum unter Einhaltung der jeweils gültigen Corona-Auflagen. Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung ist in diesem Fall zwingend notwendig.
Während der Auslegefrist können Anregungen zu der Planung mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus zu den oben angegebenen Auslegungszeiten vorgebracht werden.
Vorgebrachte Äußerungen werden überprüft und fließen dann in das weitere Bauleitplanverfahren ein. Die Entscheidung zu den Äußerungen wird durch den Marktgemeinderat Wellheim getroffen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB).
Sollte es Personen aufgrund einer Behinderung nicht möglich sein, ohne Hilfeleistung eine Einsichtnahme vorzunehmen, bieten wir jederzeit Hilfestellung an. Wir gewährleisten auch in diesem Falle einen uneingeschränkten Zugang zu den Unterlagen. Wir bitten um kurze telefonische oder anderweitige Information, sofern Sie Hilfe benötigen (Tel. 08427/9911-0).
Es sind folgende (wesentliche) umweltbezogene Informationen verfügbar:
Umweltbericht mit Informationen zum
- Schutzgut Mensch
- Schutzgut Tiere und Pflanzen
- Schutzgut Boden
- Schutzgut Wasser
- Schutzgut Luft/Klima
- Schutzgut Landschafts- und Stadtbild
- Schutzgut Kultur-und Sachgüter
Der Entwurf des Bebauungsplanes samt Gründordnungsplan mit Begründung und Umweltbericht ist auch im Internet unter der Adresse https://www.wellheim.de/ zu finden.