Wo darf man(n) Auto waschen?

01. Mai 2018 : Keine Autowäsche auf Straßen

Autowaschen

In den Sommermonaten stellen sich viele Autobesitzer die Frage, ob das Autowaschen im Freien erlaubt oder verboten ist. Grundsätzlich empfiehlt die Marktgemeinde aus Umweltgesichts-punkten das Fahrzeug in gewerblichen Autowaschanlagen oder auf Waschplätzen zu reinigen. Dort ist eine umweltgerechte Aufbereitung bzw. Entsorgung des Abwassers gewährleistet.

Privatgrundstücke

Die anfallenden Abwässer, durch die Autowäsche, können für die Umwelt schädliche Stoffe enthalten. Eine Autowäsche mit Wasch- und Reinigungsmitteln, Motorwäsche oder das Abspritzen des Fahrgestells bzw. des Unterbodens mittels Wasserschlauch oder Hochdruckreiniger ist verboten, da sich Benzin- bzw. Ölrückstände lösen und in den Boden gelangen können.

Ausnahmen bestehen, soweit die befestigten Flächen über abgenommene/zugelassene Öl- oder Leichtflüssigkeitsabscheider verfügen.

Parkplätze - Straßenraum

Nach § 3 Abs. 2 c der Straßenreinigungsverordnung des Marktes Wellheim ist es verboten, auf Straßen, Wegen, Plätzen und Anlagen, Fahrzeuge oder Maschinen bzw. Geräte zu waschen oder zu reinigen.

Gewerbliche Flächen

Autowäschen auf gewerblichen Hofflächen sind nicht zugelassen, weil sie üblicherweise mittels Wasserschlauch oder Hochdruckreinigern und mit Waschzusätzen durchgeführt werden (§ 15 Abs. 2 Nr. 1 der Entwässerungssatzung des Marktes Wellheim - EWS).

Ausnahmen bestehen, soweit die befestigten Flächen über abgenommene/zugelassene Öl- oder Leichtflüssigkeitsabscheider verfügen.