3G-Zutrittsregelung im Rathaus Wellheim

04. Januar 2022 : Auf Weisung des Bayerischen Innenministeriums dürfen Behörden den Zugang zu Amtsgebäuden nur unter Beachtung der 3G-Regelung ermöglichen.

Diese Schutzmaßnahme ist darin begründet, dass mit einer starken Verbreitung der Omnikron-Variante zu rechnen und gleichzeitig die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs sicherzustellen ist. Daher gilt ab sofort im Rathaus Wellheim neben der bereits bestehenden FFP2-Maskenpflicht auch die 3G-Regelung. Die Zugangsvoraussetzungen werden kontrolliert.

Diese Maßnahme gilt ab Montag, den 03.01.2022. Geimpfte sollen am Eingang ihren Impfnachweis und den Personalausweis/Reisepass bereithalten. Ungeimpfte Bürgerinnen und Bürger benötigen ein bestätigtes, gültiges Testergebnis eines Coronatestes (Antigenschnelltest (oder PCR) nicht älter als 24 Std, Eigentestung wird nicht anerkannt).

Generell wird darauf hingewiesen, dass der Dienstbetrieb des Marktes Wellheim weiterhin aufrecht erhalten wird. Bitte nutzen Sie dazu in erster Linie die Möglichkeiten der telefonischen oder digitalen Kontaktaufnahme mit dem Rathaus (08427/9911-0, info@wellheim.de).

Um Terminvereinbarung wird gebeten.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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