Steuern und Abgaben

Art der AbgabeZahlungsmodusTermine
Grundsteuer A und Bvierteljährlich15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15.November
Grundsteuer (wenn gesondert beantragt)Jahreszahler01. Juli
Grundsteuer (wenn der Jahresbetrag bis 30,00 €)halbjährlich15. Februar, 15.August
Grundsteuer (wenn der Jahresbetrag bis 15,00 €)Jahreszahler15. August
Hundesteuerjährlich01. Januar
Grundstückspachtenjährlichlt. Pachtvertrag
Gewerbesteuer-Vorauszahlungenvierteljährlich15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15.November
Abwasser- Wassergebühren Vorauszahlungenvierteljährlich15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15.November

 

Diese durch Gesetz bzw. Satzung oder Vertrag festgelegten Abgabetermine bitte unbedingt einhalten!

Folgen verspäteter Zahlung:
Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist bei einer Säumnis von mehr als 5 Tagen gem. Art. 13 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. b KAG in Verbindung mit § 240 Abgabenordnung 1977 je angefangener Monat ein Säumniszuschlag von 1 von Hundert des rückständigen, auf 50,00 € nach unten abgerundeten Betrages zu entrichten. Außerdem haben Sie entstehende Mahngebühren und Zwangsvollstreckungskosten zu tragen.

Sie können sich zusätzliche Kosten und Unannehmlichkeiten sparen, wenn Sie uns für diese Abgaben und Steuern eine Einzugsermächtigung erteilen, damit diese Beträge jeweils abgebucht werden können. Wir würden uns dadurch zusätzliche Verwaltungs- und Personalkosten sparen.

Hinweis zur Gültigkeit der Bescheide:
Da nur bei Änderung der Grundlagen neue Bescheide erstellt werden, bitten wir um Beachtung der Hinweise zur Geltungsdauer auf den jeweiligen Bescheiden.

 

Aufgaben / Dienstleistungen

Formulare

Informationen des BayernPortals

Anschrift

Markt Wellheim

Marktplatz 2
91809 Wellheim
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Telefon: 08427/9911-0
Fax: 08427/991120

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
Mittwoch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr