Geburt
Anzeige einer Geburt
Die Geburt eines Kindes ist bei dem Standesbeamten anzuzeigen, in dessen Bezirk der Geburtsort liegt. Anzeigepflichtig sind die Krankenhäuser, der Vater, die Hebamme oder der Arzt ... weiter
Geburtsbeurkundung
Die Geburtsbeurkundung umfasst den genauen Zeitpunkt und den Ort der Geburt sowie die Vornamen, den Familiennamen des Kindes und dessen Eltern ... weiterFür Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Josef Zinsmeister Standesamtsleiter | 08421/6001-300 | 08421/6001-301 | Standesamt | josef.zinsmeister@eichstaett.de |
Karin Wohlwend Standesbeamtin | 08421/6001-304 | 08421/6001-305 | Standesamt | karin.wohlwend@eichstaett.de |
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Montag-Donnerstag .......14:00 bis 16:00