Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht
Für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht ist ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ehem. GEZ) zuständig.
Befreiungen von der Rundfunkgebührenpflicht werden ausschließlich auf Antrag gewährt.
Es ist möglich, das Antragsformular Rundfunkbeitragsantrag online auszufüllen und auszudrucken oder die Anträge in Papierform bei den Banken oder im Rathaus abzuholen.
Auf der Internetseite Rundfunkbeitrag können Sie weitere Informationen über die Befreiungsvoraussetzungen abrufen.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Birgit Kreutzer Sachbearbeiterin | 08427/9911-27 | 08427/9911-20 | 0.2 EG (Mo,Di, Do 08:00-12:00 Uhr) | birgit.kreutzer@wellheim.de |
Formulare
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Anschrift
Markt Wellheim
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
Mittwoch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr