Wohngeld

Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung (auch für bestimmte Heimbewohner) oder als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung. Wohngeld kann grundsätzlich nur auf Antrag gewährt werden. Anträge werden bei allen Städte, Märkten und Gemeinden des Landkreises Eichstätt (außer Verwaltungsgemeinschaft Eichstätt und Stadt Eichstätt) sowie bei der Wohngeldstelle des Landratsamtes Eichstätt und an der Information im Eingangsbereich bereitgehalten und können ausgefüllt auch dort wieder abgegeben werden.

Der Antrag auf Wohngeld steht auch hier als Download zur Verfügung. 

Die Bearbeitung Ihres Antrages wird in der Wohngeldstelle des Landratsamtes Eichstätt nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens durchgeführt:


Buchstabenbereich A bis L


Frau Hartmann


Buchstabenbereich M bis Z
+ Selbständige

Herr Bauch

Formulare

Informationen des BayernPortals

Anschrift

Landratsamt Eichstätt

Residenzplatz 1
85072 Eichstätt
Adresse in Google Maps anzeigen
Telefon: 08421/70-0
Fax: 08421/70-222

Öffnungszeiten

Mo - Fr 08.00 - 12.00 Uhr; Do zusätzlich 14.00 - 16.00 Uhr;
(Zulassung abweichend)

Öffentliche Verkehrsmittel: DB und Busse - Bahnhof Eichstätt-Stadt; Stadtbuslinie - Haltestelle Residenzplatz