Wohngeld
Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung (auch für bestimmte Heimbewohner) oder als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung. Wohngeld kann grundsätzlich nur auf Antrag gewährt werden. Anträge werden bei allen Städte, Märkten und Gemeinden des Landkreises Eichstätt (außer Verwaltungsgemeinschaft Eichstätt und Stadt Eichstätt) sowie bei der Wohngeldstelle des Landratsamtes Eichstätt und an der Information im Eingangsbereich bereitgehalten und können ausgefüllt auch dort wieder abgegeben werden.
Der Antrag auf Wohngeld steht auch hier als Download zur Verfügung.
Die Bearbeitung Ihres Antrages wird in der Wohngeldstelle des Landratsamtes Eichstätt nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens durchgeführt:
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| Herr Bauch |
Formulare
Informationen des BayernPortals
Anschrift
Landratsamt Eichstätt
Öffnungszeiten
Mo - Fr 08.00 - 12.00 Uhr; Do zusätzlich 14.00 - 16.00 Uhr;
(Zulassung abweichend)
Öffentliche Verkehrsmittel: DB und Busse - Bahnhof Eichstätt-Stadt; Stadtbuslinie - Haltestelle Residenzplatz