Wasserversorgung
Unser Trinkwasser (ohne Gemeindeteil Gammersfeld) entspricht dem Härtebereich 3 (hart).
Der Gemeindeteil Gammersfeld wird durch den Wasserversorgungsverband Spindeltalgruppe versorgt!
Die Trinkwasseruntersuchungsergebnisse entnehmen Sie bitte den angehängten PDF-Dateien.
Das Wellheimer Trinkwasser hält die Empfehlung des Umweltbundesamtes für Uran im Trinkwasser von maximal 10 Mikrogramm/Liter ein. Zu diesem Ergebnis kommt eine vom Markt Wellheim veranlasste Uran- Sonderuntersuchung im August 2008. Bei der Entnahmestelle Hochbehälter Wellheim wurden 0,63 Mikrogramm/Liter und beim Hochbehälter Hard 0,71 Mikrogramm/Liter ermittelt. Bei der Routineuntersuchung am 24.07.2015 wurde für unser Trinkwasser ein Uranwert von 0,4 Mikrogramm/Liter und am 30.11.2017 0,5 Mikrogramm/Liter festgestellt. Der Wasserverbrauch liegt bei 114 Liter/Einwohner/Tag (Stand 2015).
Wir dürfen alle Wasserverbraucher auf folgendes hinweisen:
- Dass alle auf Ihrem Anwesen montierten Wasserzähler (u.a. Bauwasserzähler) vor Frost und andere Beschädigungen zu schützen sind.
- Dass die am Wasserzähler montierten Ventile jährlich auf Gängigkeit geprüft werden sollten. (Bei einem Rohrbruch oder Wasserzählerwechsel können die Ventile oft nicht mehr bewegt werden).
- Dass es bei Rohrbrüchen an der eigenen Versorgungsleitung (Wasserverlust) keinerlei Nachlass über die gelieferte Wassermenge gibt.
- Dass der Wasserzähler immer zugänglich sein muss.
- Dass jede Verbindungen in der Haus-Trinkwasserleitung mit Nicht-Trinkwasserleitungen verboten sind (z.B. Verbindungen sind meistens Wasserschläuche zur Befüllung der Heizung oder Nachfüllleitungen für Zisternen. Durch Druckschwankungen ist es nicht ausgeschlossen, dass verunreinigtes Wasser in die Trinkwasserleitung kommt)!
Für genehmigte Regenwassernutzungen:
- Dass es bei Regenwassernutzungen grundsätzlich verboten ist, Leitungen, die mit Regenwasser durchflossen sind, bei Störungen oder Regenwassermangel wieder zurück an die Trinkwasserversorgung zuschließen (Gefahr der Verkeimung des gesamten Trinkwassernetzes).
- Die Nachspeisung in die Zisterne darf nur im freien Auslauf erfolgen. (DIN 1988 Teil 4 Nr. 4.2.1)
- Der Betreiber einer Anlage zur Regenwassernutzung ist für den ordnungsgemäßen Betrieb verantwortlich und haftet für evtl. auftretende Schäden (Verkeimung Trinkwassernetz bis zur Gefährdung der Bevölkerung).
- Sollten Sie nicht sicher sein, ob Ihre Installation der Trinkwasserverordnung entspricht, wenden Sie sich bitte an Ihren Installations-Meisterbetrieb oder an unseren Wasserwart Herrn Gerhard Beck.
Freiwillige Kooperation mit den Landwirten im Wasserschutzgebiet Wellheim
Bereits seit 2012 arbeitet der Markt Wellheim als Wasserversorger mit den Landwirten im Wasserschutzgebiet daran, die Landwirtschaft auf freiwilliger Basis grundwasserschonender zu gestalten. Das Kooperationsgebiet umfasst dabei 37 ha, die von acht Landwirten bewirtschaftet werden. Die Kooperation wird vom landwirtschaftlichen Beratungsbüro Ecozept betreut. Dabei werden im Frühjahr und Herbst jeden Jahres auf den Kooperationsflächen Bodenproben gezogen, es werden Sammelbestellungen für Zwischenfruchtsaatgut organisiert und in Arbeitskreissitzungen die fachlichen Inhalte der Kooperation erarbeitet.Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Christoph Hauber Geschäftsleiter | 084279911-24 | 08427/9911-20 | 0.1 EG | christoph.hauber@wellheim.de |
Gerhard Beck Wasserwart | 0173/8902868 |
Sonstiges
- Verordnung Wasserschutzgebiet Wellheim VO Landratsamt Eichstätt Wasserschutzgebiet Wellheim
- Verordnung Wasserschutzgebiet Wellheim 1. Änderung VO Landratsamt Eichstätt Wasserschutzgebiet Wellheim 1. Änderung
- Wasserschutzgebiet Lageplan Zonen des Wasserschutzgebietes
- Wassersorgungsverband Spindeltalgruppe
Informationen des BayernPortals
Anschrift
Markt Wellheim
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
Mittwoch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr