Vermittlung von Hilfen für Schwangere

In der Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen kann sich die hilfesuchende Frau je nach Sachlage die erforderlichen medizinischen, sozialen und juristischen Informationen einholen. Die Darlegung der Rechtsansprüche von Mutter und Kind und den möglichen praktischen Hilfen, insbesondere solche, die die Fortsetzung der Schwangerschaft und die Lage von Mutter und Kind erleichtern, sind Inhalt von Beratungsgesprächen. Auch bei der Geltendmachung von Ansprüchen der schwangeren Frau bei der Wohnungssuche, bei der Suche nach einer Betreuungsmöglichkeit für das Kind und bei der Fortsetzung Ihrer Ausbildung werden Sie durch die BeraterInnen des Gesundheitsamtes unterstützt.

Notwendige Unterlagen

Einkommensnachweis - Mutterpass - Personalausweis - Geburtsurkunde des Kindes - Kindergeldbescheid - Erziehungsgeldbescheid - Mietvertrag - Versicherungskarte der Krankenkasse - eventuell Bescheinigung über Arbeitslosengeld oder -hilfe - bei Ausländern: rechtlicher Status des Aufenthaltes

Bemerkungen

Auf freiwillige Leistungen (z. B. Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind) besteht kein Rechtsanspruch.

Anschrift

Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen

Grabmannstraße 2
85072 Eichstätt
Adresse in Google Maps anzeigen
Telefon: 08421/70-0
Fax: 08421/70-532

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 8.00 - 12.00 Uhr, Mo. - Do. 14.00 - 16.00 Uhr nach telefonischer Vereinbarung