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SonstigeDSL-Versorgung
 
Marktgemeinde Wellheim
Los 1 Ortsteile Hard und Biesenhard
Paralleles Markterkundungsverfahren und Auswahlverfahren nach Nr. 6.4.1 der Bayerischen Breitbandrichtlinie
 
 
1. Zieldefinition
 
  1. Die Marktgemeinde Wellheim führt ab dem 13.07.2011 ein Markterkundungsverfahren nach Nummer 6.1, dritter Absatz der “Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)“ in der Fassung vom 26. Mai 2009, zuletzt geändert durch gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 01.12.2010, durch.
 
Mit dem Markterkundungsverfahren soll ein Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze identifiziert werden, der sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sieht, zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im definierten Bedarfsgebiet anzubieten.
 
  1. Zeitgleich führt die Marktgemeinde Wellheim ein Auswahlverfahren nach Nummer 6.4 der “Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)“ in der Fassung vom 26. Mai 2009, zuletzt geändert durch gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 01.12.2010, durch.
 
Das Auswahlverfahren dient der Identifizierung eines Netzbetreibers, der mit öffentlichem Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines leitungs- oder funkbasierten Breitbandnetzes im definierten Bedarfsgebiet realisieren kann. Es unterliegt den Grundsätzen der Anbieter- und Technologieneutralität.
 
Ein öffentlicher Zuschuss wird nur gewährt, wenn das Markterkundungsverfahren ergebnislos verlaufen ist.
 
2. Unterversorgungssituation
 
Die Marktgemeinde Wellheim (Einwohner: 2.635 (Stand 31.12.2010) weist Gebiete auf, die unzureichend mit Breitband versorgt sind (d. h. Übertragungsgeschwindigkeit unter 1 Mbit/s).
 
Die Marktgemeinde Wellheim hat eine Ist- und Bedarfsanalyse nach Nummer 6.1 der Breitbandrichtlinie durchgeführt, aus der sich die konkrete Unterversorgung des Ortsteils ergibt. Das Ergebnis kann auf der Internetseite der Marktgemeinde Wellheim (www.wellheim.de) eingesehen werden, oder schriftlich beim Breitbandpaten, Herrn Adlkofer Richard, (Tel. 08427/9911-21 Fax 08427/9911-20, E-Mail info@wellheim.de) angefordert werden. Siehe dazu Ziffer 8.

Der Ortsteil Biesenhard ist mit einer durchschnittlichen Bandbreite von 0,8 MBit/s unterversorgt und es liegt erhöhter gewerblicher Bedarf vor.
Der Ortsteil Hard ist mit einer durchschnittlichen Bandbreite von 1,5 MBit/s schlecht versorgt (wobei ca. 25 Haushalte nicht versorgt sind) und es liegt erhöhter gewerblicher Bedarf vor.

Den gewerblichen erhöhten Bedarf entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Exposé.
Den privaten Bedarf entnehmen Sie bitte der beiliegenden Prognose. 

 
3. Zieldefinition
 
Ziel des Markterkundungsverfahrens und des Auswahlverfahrens ist die Ermittlung eines Betreibers, der eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung für Unternehmen, Freiberufler, landwirtschaftliche Betriebe, öffentliche Einrichtungen und Privathaushalte in den betroffenen Ortsteilen zu angemessenen Endkundenpreisen sicherstellt.
 
Bedarfsgerecht ist eine Versorgung mit einer mittleren effektiven Datenrate für Privathaushalte von mindestens 1 Mbit/s im Download und von mindestens 128 kbit/s im Upload. Sowie mindestens 10 Mbit/s im Download und mindestens 512 kbit/s im Upload für Unternehmen mit erhöhtem Bedarf (siehe Expose). In mindestens 90 % der Zeit sollten den Nutzern die geforderten Downloadgeschwindigkeiten zur Verfügung stehen.
 
Die Inbetriebnahme soll spätestens 12 Monate nach Auftragserteilung erfolgen.
 
4. Anforderungen
 
Der Anbieter hat eine technische und im Falle eines öffentlichen Zuschussbedarfs auch eine finanzielle Offerte abzugeben. Dazu gehört ein konkretes technisches Konzept für einen Breitbandinfrastrukturausbau im Gemeindegebiet.
 
Ist ein Zuschuss zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit nötig, so ist dieser Zuschussbedarf plausibel zu begründen. Hierzu sind die zur Projektumsetzung notwendigen Erschließungsmaßnahmen und deren Kosten darzustellen. Es gilt Nummer 6.4.3 der Breitbandrichtlinie.
 
Die Offerte muss folgende Inhalte aufweisen:

- Vorstellung des Netzbetreibers
- Bescheinigung nach § 6 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz
- Referenzen
- Technisches Konzept zur Realisierung der Breitbandinfrastruktur
- Mittlere reale garantierte Datenrate im Download und im Upload bei Vollauslastung (Überbuchungsfaktor)
- Qualität und Netzkonfiguration der Backbone-und Backhaul-Anbindung
- Servicekonzept mit Beschreibung der Kundenbetreuung und des technischen Endkunden Supports
- Versorgungs- und Erschließungsgrad (auch grafische Darstellung)
- Endkundenpreise, inklusive Bereitstellungsgebühr und Kosten für Endkundengeräte
- Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endkundenverträge
- Zeitliche Verfügbarkeit einer Mindestübertragungsgeschwindigkeit von 1 Mbit/s
- Zuschussbedarf zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit (nur im Auswahlverfahren)
- Zeitpunkt der Inbetriebnahme 
 
 
5. Besonderheiten im Auswahlverfahren
 
  1. Bewertungskriterien und Wichtung in Prozent (gerundet)
- Erschließungsgrad 15%
- Zeitpunkt der Inbetriebnahme 5%
- Endkundenkosten kumuliert auf die Vertragslaufzeit 15%
- Zuschussbedarf der Gemeinde 20%
- Prozentuale Verfügbarkeit der angebotenen Datenraten 10%
- Planungsgenauigkeit bezogen auf die örtlichen geographischen und technischen Gegebenheiten 15%
- Telefonieangebot optional bei kabelgebundenen Lösungen 5%
- Ausbaufähigkeit 5%
- Servicekonzept 10%
 
  1. Offener Netzzugang auf Vorleistungsebene
 
Anderen Netz- und Dienstebetreibern muss ein offener, diskriminierungsfreier Netzzugang auf Vorleistungsebene gewährt werden.  
  1. Netzbetrieb
 
Der Netzbetrieb ist für mindestens 7 Jahre aufrecht zu erhalten.


    d. Eigenleistung der Gemeinde

Für den Fall, dass eine ganz oder teilweise kabelgebundene Lösung zur Herstellung der Breitbandinfrastruktur Gegenstand des Angebotes sein sollte, ist die Gemeinde bereit, Netzbetreibern die auf dem Gemeindegebiet vorhandenen Leerrohre zur Nutzung für Zwecke der Breitbanderschließung zu überlassen, soweit dies im Ergebnis wirtschaftlicher sein sollte. Die Lage der Leerrohre ist aus der Anlage ersichtlich, bzw. kann beim Breitbandpaten angefordert werden. Eine Übertragung des Eigentums an den Leerrohren auf den Netzbetreiber erfolgt nicht. Zudem muss sich der Netzbetreiber verpflichten, freie Kapazitäten in den Leerrohren offen und diskriminierungsfrei anderen interessierten Netzbetreibern zur Herstellung bedarfsgerechter Breitbandzugänge für Endkunden zur Verfügung zu stellen; ausgenommen davon können nur Fälle bleiben, in denen dies aus technischen Gründen eindeutig nicht möglich ist.

 
6. Sonstiges
 
Wird für den Betrieb der Breitbandinfrastruktur eine Lizenz benötigt, ist diese vorzulegen. Vorzulegen ist auch eine etwaige Registrierung des Netzbetreibers bei der Bundesnetzagentur und eine Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen beziehen, eingehalten werden.
 
7. Fristen
 
Offerten für das Markterkundungsverfahren müssen spätestens am 10.08.2011 beim Breitbandpaten der Marktgemeinde Wellheim eingegangen sein (siehe Ziffer 8).
Offerten für das Auswahlverfahren müssen spätestens am 24.08.2011 beim Breitbandpaten der Marktgemeinde Wellheim eingegangen sein (siehe Ziffer 8).
 
8. Ansprechpartner
 
Ansprechpartner ist der Breitbandpate:
 
Markt Wellheim
Adlkofer Richard
Marktplatz 2
91809 Wellheim
Tel. 08427/9911-21
Fax 08427/9911-20

E-Mail: info@wellheim.de

Homepage: www.wellheim.de