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AufgabeGeburt

Anzeige einer Geburt

Die Geburt eines Kindes ist bei dem Standesbeamten anzuzeigen, in dessen Bezirk der Geburtsort liegt. Anzeigepflichtig sind die Krankenhäuser, der Vater, die Hebamme oder der Arzt ... weiter

 

Geburtsbeurkundung

Die Geburtsbeurkundung umfasst den genauen Zeitpunkt und den Ort der Geburt sowie die Vornamen, den Familiennamen des Kindes und dessen Eltern ... weiter

Kontaktinformationen:
Anschrift
Standesamt Eichstätt

Pfahlstraße 27
85072 Eichstätt
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag ....... 08:00 bis 12:00
Montag-Donnerstag .......14:00 bis 16:00

Für Sie zuständig:

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmer Nr.e-mail
Dieter Hiemer
Standesbeamter
08421/6001-30208421/6001-303StandesamtE-Mail-Adresse des Ansprechpartners
Karin Wohlwend
Standesbeamtin
08421/6001-30408421/6001-305StandesamtE-Mail-Adresse des Ansprechpartners
Josef Zinsmeister
Standesamtsleiter
08421/6001-30008421/6001-301StandesamtE-Mail-Adresse des Ansprechpartners